Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die mir häufig gestellt werden. Ausführliche Informationen zu Ablauf, Kosten und Terminvereinbarung finden Sie unter Ablauf und Kosten.

Berufe und Methoden

Was ist der Unterschied zwischen Psychologe, Psychotherapeut und Psychiater?

Psychologinnen und Psychologen haben Psychologie studiert. Klinische Psychologinnen und Psychologen haben zusätzlich eine mehrjährige, gesetzlich geregelte Ausbildung absolviert: Sie dürfen psychische Störungen diagnostizieren und klinisch-psychologisch behandeln.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben eine eigene mehrjährige Ausbildung in einer anerkannten psychotherapeutischen Methode, etwa der Verhaltenstherapie. Psychiaterinnen und Psychiater sind Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und können auch Medikamente verschreiben.

Ich bin Klinischer Psychologe und Psychotherapeut in Fachausbildung unter Lehrsupervision (Verhaltenstherapie). Medikamente darf ich nicht verschreiben, das ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Ist eine medikamentöse Behandlung sinnvoll, arbeite ich mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zusammen.

Was ist der Unterschied zwischen kognitiver Verhaltenstherapie und Psychotherapie?

Psychotherapie ist der Oberbegriff für die Behandlung psychischer Beschwerden mit wissenschaftlich fundierten psychotherapeutischen Methoden. In Österreich sind mehrere solcher Methoden gesetzlich anerkannt, etwa tiefenpsychologische, humanistische, systemische und verhaltenstherapeutische. Die Verhaltenstherapie ist eine davon; ihre heute gebräuchliche Form ist die kognitive Verhaltenstherapie (KVT). Sie arbeitet strukturiert und zielorientiert daran, wie Gedanken, Gefühle, körperliche Reaktionen und Verhalten zusammenhängen, und gilt als eines der am besten untersuchten Verfahren. Mehr dazu unter Kognitive Verhaltenstherapie.

Für wen ist kognitive Verhaltenstherapie gut geeignet?

Kognitive Verhaltenstherapie eignet sich für viele Beschwerden, zum Beispiel Ängste, Zwänge, Depressionen, Folgen belastender Erlebnisse oder Stress und Erschöpfung. Besonders gut passt sie, wenn Sie konkret an Veränderungen arbeiten möchten und bereit sind, Neues auch zwischen den Sitzungen im Alltag auszuprobieren. Bei lang bestehenden Mustern ergänze ich sie um Elemente der Schematherapie, beim Umgang mit belastenden Gedanken und Gefühlen um die Akzeptanz- und Commitment-Therapie (ACT).

Kann Psychotherapie Nebenwirkungen haben?

Ja. Wie jede wirksame Behandlung kann auch Psychotherapie unerwünschte Wirkungen haben. Die Auseinandersetzung mit belastenden Themen kann vorübergehend aufwühlen, Beschwerden können sich zwischenzeitlich verstärken, und Veränderungen bei Ihnen können sich auch auf Ihre Beziehungen auswirken. Meist ist das vorübergehend und Teil des Veränderungsprozesses. Wichtig ist, dass wir offen darüber sprechen: Wenn Ihnen etwas zu viel wird, passen wir Tempo und Vorgehen gemeinsam an.

Muss ich wissen, was mir fehlt?

Nein. Welchen „Namen“ Ihr Problem hat, finden wir gemeinsam heraus. Im Erstgespräch schauen wir, wie sich Ihre Beschwerden einordnen lassen.

Kosten und Krankenkasse

Übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten?

Für klinisch-psychologische Behandlung können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss beantragen. Wie hoch er ist, hängt von Ihrer Krankenkasse ab; die aktuellen Beträge finden Sie unter Ablauf und Kosten. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Brauche ich eine Überweisung?

Für einen Termin brauchen Sie keine Überweisung. Wenn Sie einen Kostenzuschuss beantragen möchten, muss spätestens vor der zweiten Einheit eine Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung vorliegen, etwa von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Das Formular dafür finden Sie unter Ablauf und Kosten.

Wie viele Einheiten werden bezuschusst?

Ab der 11. Einheit ist eine Bewilligung durch die Begutachtungsstelle der Krankenkasse erforderlich. Den Antrag dafür fülle ich für Sie aus. Er wird anonymisiert, sodass die Begutachtungsstelle Ihre Identität nicht kennt.

Habe ich Nachteile, wenn ich die Rechnung bei der Krankenkasse einreiche?

Für den Zuschuss erhält Ihre Krankenkasse Angaben zur Behandlung. Sie unterliegt dabei der Verschwiegenheit, und Ihr Arbeitgeber wird darüber nicht informiert. Bedenken sollten Sie aber: Beim Abschluss mancher privater Versicherungen, etwa einer Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder privaten Krankenversicherung, wird häufig nach psychologischen oder psychotherapeutischen Behandlungen in den vergangenen Jahren gefragt. Diese Fragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten, und zwar unabhängig davon, ob Sie eine Rechnung eingereicht haben. Wenn Sie einen solchen Abschluss planen, lohnt es sich, das vorab zu klären.

Termine und Praxis

Wo befindet sich die Praxis?

Die Praxis befindet sich im Haus St. Klara (Sportplatzstraße 4/3) im 3. Obergeschoss. Ein kostenloser Parkplatz steht zur Verfügung. Alle Details finden Sie unter Anfahrt.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Das hängt von meiner aktuellen Auslastung ab. Melden Sie sich einfach telefonisch, per SMS, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Ich melde mich ehestmöglich bei Ihnen zurück.

Was soll ich zum Erstgespräch mitbringen?

Wenn Sie möchten, bringen Sie das Datenblatt (PDF) und die Aufklärung über die Rahmenbedingungen (PDF) bereits ausgefüllt mit, das spart Zeit. Falls Sie einen Kostenzuschuss beantragen möchten, bringen Sie außerdem die Bestätigung über die ärztliche Untersuchung mit, sobald Sie sie haben; sie muss spätestens vor der zweiten Einheit vorliegen.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Bitte sagen Sie den Termin spätestens 48 Stunden vorher telefonisch, per SMS oder per E-Mail ab. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das Honorar in Rechnung gestellt.

Sind auch Online-Termine möglich?

In Ausnahmefällen ja: Eine Sitzung kann auch online (Videotherapie) stattfinden, sofern dies fachlich sinnvoll und organisatorisch passend ist.

Für wen ist das Angebot gedacht?

Mein Angebot richtet sich an Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren.